Auch Du kannst nichts dafür!

In seiner Autobiografie „Mein Abschied vom Himmel“ beschreibt Hamed Abdel-Samad sein bisheriges Leben, sehr eindrücklich, sehr intensiv, nach zwei psychischen Zusammenbrüchen. Mancher mag dieses Buch als Aufruf verstehen, sich vom Islam abzuwenden, doch genau das will er offensichtlich nicht. Man könnte das Buch als Tagebuch mit Rückblenden, als Therapiesitzung oder als Road-Movie-Script verstehen.

Dieses Buch ist weder eine Abrechnung mit meiner Kultur noch ein Aufruf zum Glaubensverlust. Mein Anliegen ist lediglich, die Widersprüche meines Lebens zu verstehen.

Dass sein Leben bisher voller Widersprüche ist, kann man nach der Lektüre sehr gut nachvollziehen. Er schildert seine Kindheit, sein Streben, wie sein Vater Imam zu werden, seine Verwirrung über anscheinend pädophile Züge, den Aufbruch (oder gar die Flucht?) in eine andere Welt (Deutschland), den Bruch mit dem Vater, seine Irrungen und Wirrungen von Armee über Muslimbruderschaft bis zu japanischen Lebensphilosophien. Seine Probleme mit Frauen und immer wieder Ängste: die Angst, vor seinem Vater nicht bestehen zu können; die Angst, pädophil zu sein; die Angst, sich in Liebe fallen zu lassen. Doch hinter all dem steht offensichtlich eine ganz andere Frage, zu der er in diesem Buch selbst die Antwort nicht findet:

Warum fühle ich mich so verletzt und habe Angst, jemanden zu lieben?

 

Im frühen Kapitel „Doppelte Entfremdung“ schildert er in einer Rückblende, wie er versucht, seine Schwester davon abzubringen, deren Tochter „beschneiden“ zu lassen.

Die Selbstverständlichkeit, mit der meine Schwester über die Beschneidung ihrer eigenen Tochter sprach, schockierte mich. Ich bat sie, das arme Mädchen nicht verstümmeln zu lassen.

»Keiner will sie verstümmeln. Das ist nur ein kleines Stück, das weg muss, damit sie ruhiger wird.«

»Lass den Unsinn«, sagte ich.

»Alle Menschen tun das, mein Junge, das ist Tradition!«, mischte sich meine Mutter ein.

»Und wenn alle Menschen anfangen, nackt auf der Straße zu laufen, werdet ihr auch das Gleiche tun?«, erwiderte ich.

»Jetzt benimm dich bitte!«, antwortete meine Mutter verärgert.

»Ich will nicht, dass sie, wenn sie erwachsen ist, den Jungs auf der Straße hinterherläuft und mit einer Schande nach Hause kommt«, wiederholte meine Schwester die übliche naive Argumentation.

»Sabah, erinnerst du dich nicht, wie schmerzhaft dieser Akt für dich selbst war? Wieso musst du deiner Tochter das Gleiche antun?«

Sabah schwieg eine Weile und antwortete wütend: »Will jeder, der ein paar Jahre in Europa gelebt hat, uns beibringen, was richtig und was falsch ist?«

Damit war die Diskussion beendet.

Es ist überdeutlich, dass da jemand sein eigenes Trauma verarbeiten und selbst erlebten Schaden von anderen abwenden will. Er ist dicht davor, zu erkennen, dass all dies eben auch mit ihm zu tun hat, wenn er projizierend schreibt:

Ich verstand nicht, wie Sabah, die selbst unter dieser Verstümmelung gelitten hatte, ihrer Tochter das Gleiche antun konnte. Hatte sie vergessen, wie empfindlich dieser Teil des Körpers ist? Waren ihr die Konsequenzen nicht bekannt? Tatsächlich denke ich, dass sie es vor allem tat, um einen Sinn für ihren eigenen Schmerz von damals zu finden. Hätte sie meinen Argumenten gegen die Beschneidung zugestimmt, dann hätte sie sich eingestanden, dass alles, was man ihr damals angetan hat, bloß grausamer Unsinn war, und sie all die Schmerzen umsonst ertragen hat.

Ihn lässt dieses Dilemma nicht los und er organisiert in seinem Dorf eine Kampagne gegen die Beschneidung, die jedoch nur wenig bewirkt.

 

Ich bin ein Kind von Gewalt und Liebe.

Dieser Satz am Anfang des Kapitels „Hamed der Zweite“ drückt Abdel-Samads Situation perfekt aus. Er schildert, dass er den Namen seines verstorbenen Bruders bekam und sich lange auch nur wie ein Ersatz für diesen fühlte. Dennoch beschreibt er ebenso deutlich, wie wohl er sich (in seiner Erinnerung) in den ersten vier Jahren gefühlt hat, von seiner Mutter geliebt, lange gestillt und verwöhnt worden zu sein. Er schildert, oftmals den naiven Standpunkt des damaligen Kindes wieder einnehmend, seine Beobachtungen des so widersprüchlichen Systems Islam, die Rituale und Regeln, die zu missachten den Ausschluss aus der Gesellschaft nach sich zieht.

Abschied von der Kindheit

Dann beschreibt er den Tag, an dem er selbst und seine Schwester Sabah genitalverstümmelt wurden. Dieses traumatisierende Erlebnis malt er in den passenden, düsteren Farben und stellt richtige, kritische Fragen. Dann aber hüllt er seinen Schmerz und sein Trauma in naive, von den Erwachsenen übernommene Phrasen wie:

Mit einem Initiationsritual sollte ich der Welt der Erwachsenen ein Stück näherkommen.

oder

Bald war meine Wunde verheilt, und der Anblick meines Penis erfreute mich. Er war nun viel appetitlicher als zuvor.

Das sind keine authentischen Gedanken eines vierjährigen Jungen, sondern von Abdel-Samad nachträglich gesuchte Entschuldigungen. Zwar bleibt das Erlebnis für ihn traumatisch, aber er projiziert sein eigenes Leid nur auf seine Schwester, wenn er Fragen stellt wie:

Was gibt einem Mann das Recht, einer Frau das anzutun? Wusste Meister Fathi irgendwas über die Klitoris meiner Schwester? Wusste er, wie viele Nerven sich da konzentrierten? Je älter ich wurde und je mehr ich darüber wusste, desto schockierter war ich. Wusste er, warum und für wen er das tat? Warum war ich der Prinz und sie keine Prinzessin?

Er sucht Rat in der Religionslehre, mit der er aufgewachsen ist, findet aber keine abschließende, ihn zufriedenstellende Antwort, sondern nur eine weitere Angst:

Am Tag nach der Beschneidung hatte ich bereits meine Schwester und ihren Schmerz vergessen und war mit mir selbst beschäftigt. Ich frage meine Mutter, warum man mir den Penis weggeschnitten hätte und ob ich jetzt nicht mehr pinkeln könne.

»Kein Mensch hat deinen Penis abgeschnitten. Es war nur ein kleines Stückchen Haut!« Meine Mutter erzählte mir eine gruselige Geschichte, die mir die Entstehung der Beschneidung erklären sollte. Sie handelte von einem alten Mann namens Abraham, der im Begriff war, seinen erstgeborenen Sohn zu schlachten, weil er das im Traum sah und davon ausging, dass Gott das so wollte. Abraham legte das Messer auf den Nacken seines Sohnes und wollte ihn töten, doch im letzten Moment wurde das Messer stumpf. Dann kam ein Lamm aus dem Himmel, das Abraham statt seines Sohnes für Gott opferte, und der Junge wurde gerettet. Muslime beschneiden ihre Kinder, um der Rettung von Abrahams Kind zu gedenken. Ich verstand nicht, was genau diese Geschichte mit meinem Penis zu tun haben sollte, und hatte danach ständig Angst, mein Vater könne nach einem schlechten Traum auf die Idee kommen, mich Gott zu opfern.

Das Trauma wird hier in eine kognitive Dissonanz umgemünzt. Obwohl die Genitalverstümmelung schlimm war (und bleibende Folgen haben wird), kann sie nicht schlimm gewesen sein, weil sein sehr gottesfürchtiger Vater, der Imam des Dorfes, ihn sicher liebt und es nur zur Ehre Allahs getan hat. Dies ist ein klassisches Dilemma, in dem fast alle Menschen stecken, die als Kinder genitalverstümmelt wurden.

Im weiteren Verlauf des Buches erfährt man allerhand Spannendes über Abdel-Samads Leben und Werdegang, interessante Einblicke in die islamische Welt mit ihrer Religion, ihrer sexuellen Verklemmtheit und ihrer politischen Seite. Er schildert (nach der Genitalverstümmelung) von weiterer sexueller Gewalt, die er als Junge erlitt, der mehrfach von anderen Jungen vergewaltigt wurde. Er erzählt von seinen Bindungsängsten, von seinem immerwährenden Hunger nach Bildung, Liebe und Anerkennung, doch eigentlich nur auf der Suche nach Geborgenheit und (verlorenem) Urvertrauen.

Hamad Abdel-Samads Urvertrauen zu seiner Mutter und seinem Vater wurde ihm von diesen im zarten Alter von vier Jahren geraubt. Sie zerstörten es, indem sie in seine „Beschneidung“ einwilligten. In einem starren Gerüst gesellschaftlicher Zwänge aufgewachsen, das er aufgrund seines hohen Intellekts immer wieder infragestellen musste, bleibt ihm nichts als die Flucht aus dieser Gesellschaft – in ihm tatsächlich fremde Welten wie Deutschland, Europa, Japan.

In einer langen Analyse vergleicht er Ägyptens, Deutschlands und Japans Gesellschaften miteinander, um eigentlich nur herauszufinden, was in seinem eigenen Leben schiefgegangen ist:

Überall müssen Kinder, die von den Regeln der eigenen Gesellschaft unterdrückt werden, den Leistungsdruck abfedern, den schon ihre Eltern nicht aushalten konnten.
Es ist schwer, einen einzelnen Schuldigen zu finden, den ich für meine Misere verantwortlich machen kann. Eine stupide, endlose Kette der Gewalt regiert die Welt, und alle Systeme scheinen miteinander zu kollaborieren.

Obwohl er kurz davor ist, „aus seinem Beschneidungskoma zu erwachen“, gelingt es ihm doch letztlich nicht, auch wenn er durch das Schreiben seiner Autobiografie auf gutem Wege scheint, denn er beschreibt alle Symptome, die kurz vor diesem von Lindsay R. Watson in „Unaussprechliche Verstümmelungen – Beschnittene Männer sprechen darüber“ beschriebenem Erwachen auftreten:

Nachdem ich die Kurzfassung meiner Autobiografie beendet hatte, war ich nicht mehr derselbe. Plötzlich war der gebrochene Mann wieder da. Unkontrollierte Emotionen fingen an, unter der Betondecke zu brodeln. Ich spürte, dass das gesamte seelische Fundament, auf dem ich stehe, extrem instabil ist. […] Wie viele Lügen, wie viele Wunden und Narben würden wieder aufplatzen? Die Identitätskonflikte und das Gefühlschaos, die aus den vielfachen Verortungen, Umorientierungen und Lagerwechseln in meinem Leben entstanden waren, hatten tiefe Spuren hinterlassen, die nicht allein durch die Versöhnung mit der Familie und eine Eheschließung geheilt werden konnten.

Seine Frau Connie hat das längst erkannt:

»Du weißt, wie sehr ich deine Eltern schätze, aber ich glaube, du belügst dich selbst. Du schaffst es nicht, deine Eltern mit deiner Geschichte zu konfrontieren, deshalb versuchst du, sie stattdessen zu vergöttlichen.«

[…]

»Nein. Es geht mich an, Hamed. Ich bin deine Frau, und ich sehe, dass du ein gefährliches Spiel spielst. Ich sehe, dass es dir schlechtgeht. Aber anstatt über dein Problem nachzudenken, läufst du davon.«

Dieser Vorwurf, der so exakt ins Schwarze trifft, traf auch ihn – so sehr, dass er seine geliebte Connie schlägt. Nicht aus Versehen, sondern aus purer Verzweiflung, Gewalt als Ventil, wie er es als Kind kennenlernte.

Als ich aus dem Rausch meiner Wut erwachte, lag sie am Boden und sagte, dass sie nichts hören kann. […]

Hier schreibt ein traumatisiertes, hochintelligentes Kind über seinen verzweifelten Weg, herauszufinden, warum man ihm Dinge angetan hat, die sich mit Empathie, Logik und Liebe nicht erklären lassen. Doch schafft er es – zumindest in diesem Buch – nicht, den Kern seines Traumas zu erfassen und aus seinem Beschneidungskoma zu erwachen.

Meine einzige Bestrafung bestand darin, dass sie mir verziehen hat und bei mir blieb. Jeden Tag musste ich die schmerzlichen Spuren meiner Gewalt auf ihrem Gesicht sehen. Ich schäme mich für meinen Vater und meine beiden Brüder, die ihre Frauen regelmäßig schlagen. Ich schäme mich für die Sure 4 des Korans, die Gewalt gegen die eigene Ehefrau billigt. […] Ich schäme mich, dass ich um nichts besser war als jeder Mann, der mich kränkte. Ein Teil von mir identifiziert sich offenbar auf perverse Weise mit jenen Männern, die ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen zutiefst verabscheute. Ich war voller Wut und voller Fragen und fühlte mich ohnmächtig und verlassen. Drei Monate lang sperrte ich mich selbst zu Hause ein, bevor ich zu meinem Leidensdruck stehen konnte und aus eigenem Entschluss in die Psychosomatikklinik ging.

Die für mich ergreifendste Szene im Film „Good Will Hunting“ ist die, wo der Psychoanalytiker zu Will immer wieder beruhigend sagt: »Du kannst nichts dafür!«

Ich wünsche Hamed Abdel-Samad, dass auch er – wie schon so viele Betroffene vor ihm – es schaffen kann, aus seinem Beschneidungskoma zu erwachen, durch welchen Trigger auch immer. Die deutsche Übersetzung des Buchs „Unspeakable Mutilations – Circumcised Men Speak Out“ von Lindsay R. Watson könnte ihm helfen, zu sehen, dass er nicht allein ist und dass es Wege gibt, mit diesem Trauma leben zu können. (Ich habe ihm das Buch geschenkt.)

 

[Hervorhebungen in den Zitaten von mir.]

Fangt endlich an, vom Kind her zu denken!

Ein alter Politikwitz besagt: „Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man ’nen Arbeitskreis.“

Seit Jahren versuchen säkulare Menschen in der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Themen voranzubringen, um die in der Vergangenheit immer stärker gewordenen Sonderrechte von Religionsgemeinschaften zurückzudrängen. Säkulare Menschen gestehen zwar anderen ihren Glauben und ihre Mitgliedschaft in einer Religions- oder Glaubensgemeinschaft zu, möchten aber getreu dem Grundsatz der Trennung von Staat und Religion nicht von Religion belästigt werden. Die Religionsfreiheit ist nun mal eben auch die Freiheit von Religion. Nicht nur, aber eben auch.

Immer wieder kamen also Anträge von der Parteibasis oder von Arbeitsgemeinschaften wie den „Säkularen Grünen“ bis zu Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) durch, nur um dort an eine ominöse „Kommission“ verwiesen zu werden, die sich dann schon damit beschäftigen würde. Zuletzt wurde dieser Parkplatz für säkulare Forderungen in der Beschneidungsdebatte 2012 deutlich, als die damalige Parteichefin Claudia Roth auf der 34. BDK im November 2012 klarstellte, diese Anträge seien nicht abzustimmen, sondern würden in der „Kommission“ behandelt werden (die es im November 2012 noch gar nicht gab). Ein Maulkorb für die Säkularen? Nein, ein Maulkorb für die ganze Partei.

Es brauchte noch ein weiteres Jahr, bis im Oktober 2013 diese Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ endlich offiziell von einer weiteren, der 36. BDK beschlossen wurde. Damit nicht genug, erst der dann neugewählte Bundesvorstand beschloss am 16. 12. 2013, diese Kommission auch wirklich einzusetzen.

Dass die Zusammensetzung dieser Kommission nicht den tatsächlichen Verhältnissen von religionsfreien und religiösen Menschen in unserer Gesellschaft entsprach – geschenkt.

Wichtig ist, welche Aufgabe diese Kommission bekam. Sie sollte „das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland kritisch-konstruktiv unter die Lupe […] nehmen“. Dass es hierbei um weitaus mehr als nur einen Themenbereich innerhalb dieses Konfliktbereichs zwischen Staat und Religion geht, ist klar und wurde dementsprechend sauber abgearbeitet. Viele wichtige Punkte wurden thematisiert, bewertet und es wurden gute (wenn auch z.T. schon seit Jahren oder gar Jahrzehnten bekannte) Forderungen aufgestellt.

Ich werfe der grünen Parteiführung und der Hälfte der damaligen grünen Bundestagsfraktion seit 2012 vor, mit Hinblick auf die Rechte von Kindern eine Doppelmoral vom Feinsten auszuleben. Ständig werden gleiche Rechte gefordert, aber nicht für Jungen, wenn dadurch irgendwelche religiösen Gruppen sich beleidigt fühlen könnten. Ständig wird von der Trennung von Staat und Religion geredet, aber in diesem Punkte seit mindestens 2012 nicht konsequent gehandelt. Ständig wird (sehr löblich) auch von der sogenannten „negativen Religionsfreiheit“ gesprochen, nämlich dem Recht, frei von Religion zu sein, aber die Konsequenzen bleiben aus. (Randnotiz: Natürlich ist es eine negative Konnotation, wenn die Freiheit von Religion mit dem Adjektiv „negativ“ bezeichnet wird, ebenso wie wenn Bettina Jarasch auf ihrer Facebook-Seite das Abschlusspapier mit dem Kommentar ankündigt:

„Grüne machen Politik für alle – für die Gläubigen und die Ungläubigen!“

Die „Ungläubigen“ haben sich gleich „artig bedankt“ für diese Abwertung und klargestellt, dass sie frei von Religion sind, religionsfrei. So wie bleifrei, arsenfrei, alkoholfrei, FCKW-frei.)

Daher ist es lohnenswert, das Abschlusspapier dieser Kommission auf genau diesen bisher in deutlicher Schieflage befindlichen Aspekt im Konfliktbereich zwischen Staat und Religion genauer zu untersuchen. Für Menschen, die solche „Richtungspapiere“ öfter lesen, ist ein immer wiederkehrendes Muster erkennbar: Zunächst gibt es viel Prosa, in der grundsätzliche Standpunkte verankert, klare Positionen bezogen und Richtungen vorgeschlagen werden. Am Ende kommen, wenn man Glück hat, ZDF (Zahlen, Daten, Fakten) oder Forderungen. – Was also sagt diese Abschlusspapier der „Religionskommission“ im Allgemeinen und im Besonderen, wenn man es auf die Frage herunterbricht, wie sich die Grüne Partei zur Frage der medizinisch nicht indizierten Genitalverstümmelung an Kindern, der sogenannten „Beschneidung“, nun endlich klar positionieren soll?

Die Kommission wollte keine „politische[n] und ethische[n] Debatten mit religiös-weltanschaulichem Bezug […] führen. Genauso wenig war es Aufgabe der Kommission, in die inneren Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzugreifen […]“. Klingt vernünftig. Ist denn die Forderung religiöser Eltern, die Genitalien ihrer Kinder zu verstümmeln, eine ethische Debatte wert? Aus Sicht des Kölner Landgerichts 2012 war es eine Körperverletzung. Sind Körperverletzungen an wehrlosen Kindern eine ethische Debatte wert? Ist die Forderung mancher Religionsgemeinschaften, dass man die Genitalien von Kindern verstümmelt, eine ethische Debatte wert? Ist es gar eine innere Angelegenheit dieser Religionsgemeinschaften?

„Bündnisgrüne Politik ist Menschenrechtspolitik. Für bündnisgrüne Religionspolitik ist deshalb die Orientierung am Menschenrecht der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit maßgeblich. Sie muss in all ihren drei Dimensionen gesichert werden. Grundlegend ist zunächst die individuelle Religionsfreiheit. Sie ist gleichermaßen Freiheit zum Glauben […] wie auch Freiheit vom Glauben, also das Recht, keinen Glauben oder keine Weltanschauung zu haben, zu pflegen oder auszuüben. Insbesondere diese Dimension ist in der Religionspolitik bislang meist vernachlässigt oder gar ignoriert worden. […]“ – Ein wichtiger Punkt wird hier festgehalten: Es gibt drei Arten von Religionsfreiheit: 1. das individuelle Recht auf Religion, 2. das individuelle Recht, nicht von Religion behelligt zu werden, 3. das kollektive Recht von Religionsgemeinschaften, ihren „Mitgliedern“ das Ausleben von 1) zu ermöglichen. (Logisch konsequent wäre noch ein 4. Aspekt, nämlich das kollektive Recht von Religionsfreien, ihren Mitgliedern das Ausleben von 2), also ein Leben ohne Religion, zu ermöglichen.) Wenn man Grundrechte wie das hier beschriebene Recht auf Religionsfreiheit beschreibt, muss es für alle Menschen gleich gelten. Keine Religionsgemeinschaft darf bevorzugt werden, keinem Mensch darf Religion aufgezwungen oder er mit Zwang von Religion ferngehalten werden. Auch für Kinder gilt dies, da sie eine Teilmenge von „alle Menschen“ sind (für die, die sich noch an Mengenlehre in der Grundschule erinnern).

Kann aber eine Religionsgemeinschaft, die von ihren erwachsenen Mitgliedern fordert, die Genitalien von Kindern zu verstümmeln, dieses Recht aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ableiten? Wenn dem so wäre, würde das bedeuten, dass die Religion des einen Menschen Macht über den Körper eines anderen Menschen haben dürfte. Man muss nicht gleich an Scharia denken, um sich übelste Bilder auszumalen, wohin das führen könnte (und in einigen Ländern führt). Es müsste reichen, sich vorzustellen, dass Religionsgemeinschaften fordern könnten, dass man den eigenen Kindern ein religiöses Symbol in die Stirn einbrennt; ein Brandzeichen, ein Stigma, das zeigt: Du gehörst zu uns. Ist aber verboten, aus gutem Grund, wegen Körperverletzung. Oder dass man seine Kinder aus religiösen Gründen schlägt, um sie so zu züchtigen und zu rechtschaffen-frommen Menschen zu erziehen. Ah, Halt, geht leider nicht. Das Schlagen von Kindern ist in Deutschland seit 2000 verboten, dank maßgeblicher Beteiligung der Grünen im Bundestag. § 1631 BGB verbietet das. Weil Kinder eigene Rechte haben. Also Pech für die „Zwölf Stämme“. Aber – und hier ist die Doppelmoral offensichtlich – das Verstümmeln männlicher Kindergenitalien wurde auch von der halben Grünen Bundestagsfraktion am 12.12.12 gutgeheißen. Seitdem gibt es das offensichtlich verfassungswidrige „Beschneidungsgesetz“, § 1631d BGB, ein Fremdkörper im deutschen Rechtssystem.

Kinder schlagen – nein,
Kinder brandmarken – nein,
Kindergenitalien verstümmeln – ja.

„Bündnisgrüne Politik ist Freiheitspolitik. Eine lebendige Demokratie und ein funktionierender Rechtsstaat sind Voraussetzungen politischer Freiheit. […] In diesem Sinne gehen wir auch mit den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften um. Sie können eine wichtige Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt […] sei. Voraussetzung ist, dass sie die Grundprinzipien der Verfassung achten, sich dem öffentlichen Diskurs stellen, eigene Ansichten nicht verabsolutieren und insofern nicht fundamentalistisch agieren.“ – Das ist eine löbliche Klarstellung seitens der Grünen. Haben wir nicht in der Beschneidungsdebatte immer wieder von Religionsvertretern zu hören bekommen, dass die „Beschneidung“ unverhandelbar sei? Wurde nicht jede sachliche Kritik und jedes Infragestellen eines Rechtsanspruchs von religiösen Eltern und Religionsgemeinschaften, wehrlosen Kindern die Genitalien zu verstümmeln, gleich mit der Antisemitismuskeule beantwortet? Verkehrte Welt. Auch bei den Grünen?

„Ziel bündnisgrüner Religionspolitik ist es, die Glaubensfreiheit in allen drei Dimensionen zu sichern, Gleichbehandlung und Pluralität zu verwirklichen und Diskriminierung zu verhindern. […] Dafür braucht es einen selbstbewussten, säkularen und aktiven Staat im Gegenüber zu den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.“ – Wo ist die Gleichbehandlung, wenn § 1631d BGB Abs. 2 sogar noch ein Sonderrecht für religiöse Beschneidungen enthält? Es gibt auch positive Diskriminierung, die hier in Gesetzesform gegossen wurde. Wo ist die Gleichbehandlung von Kindern, wenn Mädchen seit 2013 mit § 226a StGB vor Genitalverstümmelungen geschützt werden, Jungen aber seit dem 12.12.12 durch das „Beschneidungsgesetz“ nicht? Haben Kinder überhaupt eine Religion? Und wenn nicht – was bedeuten dann verstümmelte Genitalien anderes als ein Stigma?

„Der säkulare Staat muss den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber neutral sein […]. Er darf sich nicht mit einer Religion oder Weltanschauung identifizieren und auch nicht eine von diesen bevorzugt behandeln. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben ein verfassungsrechtlich garantiertes Selbstordnungs- und -verwaltungsrecht. […] Allerdings gilt dieses Recht nicht unbeschränkt, sondern muss mit anderen Grundrechten bzw. den Grundrechten Anderer ausgeglichen werden […].“ – Das „Beschneidungsgesetz“ gab sich alle Mühe, den Religionsbezug zu verschleiern, hat es aber nicht geschafft. Daher ist diese hehre Forderung der Kommission zu begrüßen, dass Grüne endlich dafür einstehen, dass es keine Ungleichbehandlung von Religionen geben darf. Also wäre § 1631d Abs. 2 als nächstes abzuschaffen. Der Hinweis, dass auch die kollektive Religionsfreiheit nicht unbeschränkt gilt, ergibt sich aus Art. 140 Grundgesetz, und es ist zu begrüßen, dass die Kommission dies hier nochmal explizit klarstellt. Nicht gesagt ist mit dem Vorgenannten, ob der Kommission damit klar ist, dass das Selbstordnungsrecht der Religionsgemeinschaften ihnen kein Recht geben darf, ihre erwachsenen Mitglieder aufzufordern, deren Kinder genital zu verstümmeln. Tatsächlich muss also auch § 1631d Abs. 1 abgeschafft werden, da er Eltern auch ohne religiöse Ansprüche das Recht eingeräumt hat, die Genitalien ihrer (männlichen!) Kinder zu verstümmeln – aus beliebigen Gründen, versteht sich.

„Wir wollen mit unseren Reformvorschlägen Menschenrechte gewährleisten, Freiheit ermöglichen und Pluralität verwirklichen. […]“ – Da bin ich aber mal gespannt, wie das im Abschlusspapier konkret für den Schutz von Kindern aussieht.

Im Kapitel „Die Rechte des Individuums auf Anerkennung, Entfaltung und Teilhabe“ liest sich das doch schon mal ganz prima:

„Im Mittelpunkt einer menschenrechtsorientierten Religions- und Weltanschauungspolitik muss die Förderung der persönlichen Freiheit stehen. Primär ist das Individuum Subjekt und Träger des Grundrechts auf positive wie negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Der Staat muss den Rahmen gewährleisten, in dem sich Menschen selbstbestimmt in religiösen und weltanschaulichen Fragen orientieren, ihre Überzeugungen im Alltag ohne Diskriminierung leben und – wenn sie das möchten – sich in einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft organisieren können. Dabei ist selbstverständlich auch die Freiheit des Individuums zu garantieren, sich von Herkunftstraditionen der eigenen Familie oder Gemeinschaft zu distanzieren, sich gegenüber solchen Tradition[en] gleichgültig zu verhalten oder sie kritisieren zu können.“ – Klasse, genau im Tenor der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder sind Rechtssubjekte und haben das Recht, frei über ihren Umgang mit Religion umgehen zu können. Nur, wie macht das ein Mensch, dem schon kurz nach der Geburt oder in der Kindheit, ohne dass er sich wehren konnte, die Genitalien verstümmelt wurden, die ihn täglich daran erinnern, dass er das Stigma der Religionsgemeinschaft seiner Eltern trägt? Denkt das Abschlusspapier diesen Gedanken zuende? Lesen wir weiter …

„Staatliches Handeln muss den gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen und bei Traditionen hinterfragen, ob sie heute noch unverändert Berechtigung haben oder für Individuen eine Beeinträchtigung ihrer Freiheiten darstellen können.“ – Sehr gut. Geht es hierbei vielleicht auch um „Beschneidung“? Oh, nein, es geht um Trauerrituale, die der Kommission bisher zu Christentum-lastig sind. Ist auch wichtig, aber nicht Thema meiner Untersuchung.

„Radikale Weltsichten, die nur ihre eigene Sichtweise für wahr erkennen und sich dieser nicht entsprechenden Argumenten gegenüber als änderungsresistent erweisen, kennen wir nahezu von allen Religionen und Weltanschauungen. Das Auftreten mit einem solchen Absolutheitsanspruch steht im Konflikt mit dem gleichberechtigten Zusammenleben in einer Gesellschaft der Vielfalt und kann damit aus Grüner Sicht nicht ohne Widerspruch hingenommen werden.“ – Dem ist nichts hinzuzufügen.

„In dem Augenblick, in dem die Absicht erkennbar wird, den demokratischen Rechtsstaat, Angehörige der eigenen Gemeinschaft oder anderer gesellschaftlichen Gruppen zu schädigen […], muss der Staat eingreifen. […]“ – Ja, das Wächteramt des Staates gem. Art. 6 Grundgesetz hätte das sog. „Beschneidungsgesetz“ schon 2012 verhindern müssen, denn ohne Zweifel ist Genitalverstümmelung eine Schädigung des Körpers. Es wird also Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird, um dieses Ungesetz abzuschaffen, falls der Bundestag seinen Fehler nicht einsieht.

„Niemand darf wegen der Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden.“ – Solche kurzen, unteilbaren Sätze sind immer hervorragend geeignet als Lackmustest für die eigene Standortbestimmung. Wenn man zu dieser fast schon Eidesformel des Abschlusspapiers steht, muss sie überall gelten, für jeden Menschen. Auch für Kinder? Auch für Kinder.

„Die Definitionshoheit über die Zugehörigkeit zu einer Religion sowie Art und Weise der eigenen religiösen Praxis obliegt jeder und jedem Einzelnen und kann nicht von Dritten bestimmt werden.“ – Ja, genau. Erklärt die Kommission das auch einem acht Tage alten Säugling, dessen Lungenflügel fast platzen beim Schmerzgeschrei, wenn ihm ohne Betäubung die mit der Eichel noch fest verwachsene Vorhaut abgerissen und abgeschnitten wird? Vermutlich nicht nötig, da die meisten Säuglinge bei der Prozedur eh in Schockstarre fallen und sich erst Tage später soweit wieder erholt haben, dass sie wieder einigermaßen normal stillen können. – Erklärt die Kommission das auch einem sechsjährigen Jungen, der unter dem Vorwand einer Urlaubsreise ins Heimatland seiner Eltern gebracht wird, um dort von einem „netten Onkel“ ohne Narkose genitalverstümmelt zu werden? Der von dem Tag an weiß, dass seine Eltern ihn belogen haben, dass Dritte über ihn Macht haben und er sich niemals körperlich von der ihm so aufoktroierten Religion wird befreien können?

„Harter Schnitt“, sagt man beim Film, wenn man ohne Überleitung zu einem neuen Aspekt kommt. Nach vielen weiteren Seiten, in denen sich die Kommission absolut zustimmungsfähig über viele Ungerechtigkeiten, Schieflagen und Probleme im Konfliktbereich von Staat und Religion auslässt, kommt das Papier ganz am Ende zum Kapitel „V – Verfahren für Umgang mit ethischen Grundsatzfragen“, in dem es zunächst abstrakt und lobenswert über solche Fragen philosophiert, um dann endlich noch den Abschnitt „Beschneidung“ anzusprechen, wohl wissend, dass ein komplettes Verschweigen dieses Themas das ganze Papier ad absurdum geführt hätte, da Claudia Roth ja alle Anträge zur „Beschneidung“ schon im November 2012 auf diese Kommission verwiesen hatte.

Das Thema der männlichen Genitalverstümmelung, das im gesamten Papier immer ohne Anführungszeichen mit dem beschönigenden Euphemismus „Beschneidung“ bezeichnet wird, als eine ethische Grundsatzfrage anzusehen und einzuordnen, ist schon delikat. Ist es für die Kommission ernsthaft eine ethische Grundsatzfrage, ob es erlaubt sein soll, wehrlosen Jungen aus beliebigen Gründen gesunde, wichtige Körperteile zu entfernen, die nicht nachwachsen können und nachgewiesenermaßen zu deutlichen Einschränkungen führen? Sollte es analog für die gesamte Grüne Partei auch eine ethische Grundsatzfrage sein, ob man Mädchen dasselbe antut? Ist es für die Grünen eine ethische Grundsatzfrage, ob man Pferde brandmarkt, Schweineschwänze abschneidet, männliche Hühnerküken schreddert? Eine irreversible Körperverletzung an wehrlosen Kindern soll für Grüne ernsthaft eine ethische Grundsatzfrage sein? Das kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen.

„Wir brauchen eine sachliche, kultursensible Diskussion ohne Ressentiments.“ – Gegen sachliche Diskussionen hat kein Mensch etwas, aber der von der Kommissionsvorsitzenden Bettina Jarasch schon im Dezember 2015 aufgebrachte Begriff der „kultursensiblen Diskussion“ im Zusammenhang mit der männlichen Genitalverstümmelung wirft ja offensichtlich alles über den Haufen, was das Papier argumentativ bis hierhin aufzubauen versucht hat. Es war auch Jahrtausende über „Kultur“, Menschen zu steinigen, als Sklaven zu halten, Frauen in der Ehe zu vergewaltigen, Kleinkinder arbeiten zu lassen, Andersdenkende zu verbrennen oder sonstwie „kultursensibel“ hinzurichten. Eine irreversible Körperverletzung wie die Genitalverstümmelung bei wehrlosen Jungen soll „kultursensibel“ betrachtet werden? Vielleicht meint der Begriff Jaraschs ja gar nicht die jüdische und muslimische „Kultur“ der Genitalverstümmelung bei wehrlosen Kindern, sondern die entsprechende „Kultur“ der altchristlichen Kopten. Oder die „Kultur“ der Anhänger des Cornflakes-Erfinders Kellogg, der sie zur Verhinderung der Selbstbefriedigung empfahl (bei Jungen durch unbetäubte „Beschneidung“, bei Mädchen wirke Säure ganz hervorragend)? Seit wann haben wir in einem aufgeklärten, säkularen Staat Körperverletzungen an Wehrlosen als Teil einer Kultur sensibel zu betrachten? – Ach ja: Seit 2012.

„Die Gegner der generellen Strafbarkeit der (religiös begründeten) Beschneidung minderjähriger Jungen sahen den Eingriff bei Einhaltung medizinischer, hygienischer und anästhetischer Standards und bei Einwilligung der Eltern als gerechtfertigt an und als Verwirklichung des Rechtes des Kindes, seiner Religion gemäß zu leben, das durch das elterliche Recht auf religiöse Erziehung verwirklicht wird.“ – Würden die Grünen diesem hier formulierten Standpunkt auch nur eine Minute zustimmen, wenn ich das Wort „Jungen“ hier durch „Mädchen“ ersetzen würde? Nein, würden sie nicht. Hier zeigt sich ein Paradebeispiel für Doppelmoral. – Würden die Grünen tatsächlich ernsthaft zustimmen, dass das elterliche Erziehungsrecht (das in erster Linie eine Fürsorgepflicht ist) so weit gehen darf, den Körper ihres Kindes dauerhaft zu schädigen? Wie wäre es beim Schnüren von Füßen (früher in China sehr beliebt), oder beim Abschneiden von Kinder-Ohrläppchen aus irgendwelchen religiösen oder hygienischen Überzeugungen der Eltern?

„Wir schlagen vor, das Gesetz vom 12.12.2012 nach einer Frist von 5 Jahren zu evaluieren. […] Ziel der Evaluation ist es zu überprüfen, ob das Gesetz umfassend angewendet wird, ob es hinreichend sicherstellt, dass der medizinisch nicht indizierte Eingriff so schonend und altersgemäß wie möglich ausgeführt wird, und ob sich in der Praxis ggf. Regelungslücken gezeigt haben. Aus dem Bericht sind Schlussfolgerungen zu ziehen unter Einbeziehung der Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Erfahrungen sowie Vertreter*innen der jüdischen und muslimischen communities. […]“ – Hier endlich, im allerletzten Abschnitt des Abschlusspapiers ist die Katze aus dem Sack. Man ist geneigt, zu sagen, dies sei ja wohl das Letzte. Ein Gesetz, dass es Eltern erlaubt, ihren (männlichen!) Kindern gesunde, wichtige funktionale Körperteile abzuschneiden, soll nach all den zuvor getroffenen, völlig richtigen Feststellungen zum Verhältnis von Staat und Religion nicht wieder abgeschafft, sondern nur überprüft werden? Und zwar dahingehend, ob die Genitalverstümmelungen „so schonend und altersgemäß wie möglich“ ausgeführt werden? Was genau versteht diese Kommission unter einer „altersgemäßen Genitalverstümmelung“? Was genau ist daran „schonend“, einem acht Tage alten Säugling, bei dem keine Narkose oder Schmerzmittelgabe wirksam sein kann, ohne gleich sein Leben zu gefährden, einen gesunden Körperteil, nämlich die zu diesem Zeitpunkt in aller Regel noch fest mit seiner Eichel verwachsene Vorhaut, vom Leibe zu reißen? Wie will die Evaluation mit im Jahre 2017 vielleicht fünf Jahre alten Betroffenen reden? „Na, Kleiner. Und, ist beim Sex alles okay bei Dir? War doch nicht so schlimm, oder? Pipi machen geht prima, oder?“

Das „Beschneidungsgesetz“ ist nicht zu evaluieren, sondern es ist die Regelungslücke und gehört schleunigst abgeschafft, zum Schutz aller Kinder in Deutschland vor religiöser Indoktrination und Brandmarkung und zum Schutz aller Kinder in Deutschland vor Elternwillkür.

Liebe Grüne, fangt bei der „Beschneidungsdebatte“ endlich an, vom Kind her zu denken!

 

Link: Das Abschlusspapier der „Grünen Religionskommission“.

Noch mehr Doppelmoral

Heute ist der 3. Jahrestag des Beschneidungsgesetzes, das seit dem 12.12.12 männliche Kinder in Deutschland wieder zu Rechtsobjekten degradiert hat.

Jungen sind nicht länger Rechtssubjekte, besitzen somit auch kein eigenes und gleiches Recht mehr auf Würde (Art. 1 GG), freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG),  Gleichheit und Gleichberechtigung vor dem Gesetz (Art. 3 GG), Religionsfreiheit (Art. 4 GG), Recht auf Schutz des Staates vor Übergriffen der Eltern (Art. 6), Recht auf Schutz vor aufgezwungenen religiösen Handlungen (Art. 140 GG).

Die Beschneidungsdebatte hört und hört nicht auf. Und immer wieder müssen wir Intaktivisten, die wir uns für gleiche Rechte und gleichen Schutz für alle Kinder weltweit und nichts sonst einsetzen, dieselben alten, längst zigfach widerlegten Argumente widerlegen. Auch das hört und hört nicht auf.

Dabei ist bezeichnend, dass sehr oft Männer, die selbst beschnitten wurden, sehr schnell unflätig werden, wenn sie z.B. lesen, was Intaktivisten zum Jahrestag des unsäglichen Beschneidungsgesetzes zu sagen haben. Das hört sich dann schnell so an, wie ein Zeitgenosse heute auf Facebook seinem Unmut Luft machte:

[…] jedoch sollten Sie ca. zwei Milliarden Männer nicht pauschal als „verstümmelt“ und „amputiert“ hinstellen! Das ist respektlos und entbehrt jeglicher Toleranz gegenüber Moslems, Juden und allen anderen, die diesen Eingriff für notwendig erachten.

Wir haben ca. 7 Milliarden Menschen auf der Erde, davon ca. 50 % Männer, macht 3,5 Milliarden. Fachleute nehmen an, dass ca. 1/3 aller Männer beschnitten sind, was etwas mehr als 1 Milliarde entspräche. Genau weiß das niemand, aber „ca. zwei Milliarden“ klingt natürlich erst mal prima. Zu einer so großen Gruppe zu gehören, ist ein fantastisches Wir-Gefühl, nicht?

Wie es wohl der etwa gleich großen Gruppe von Frauen weltweit geht, die schon mal vergewaltigt wurden? Auch ein fantastisches Wir-Gefühl, oder?

Kein Intaktivist bezeichnet alle diese Männer pauschal als verstümmelt oder amputiert, auch wenn es faktisch so ist, dass das Entfernen eines Körperteils Amputieren genannt wird und der Penis nach dem Entfernen der wichtigen und funktionalen Vorhaut nun mal verstümmelt ist. – Aber es geht in solchen Konflikten natürlich nicht um die Sache, sondern um Emotionen. Jeder Intaktivist respektiert die Emotionen von Männern, die nicht wahrhaben wollen, dass ihnen „da unten“ nun mal faktisch was weggenommen wurde, ob es sie nun stört oder sie sich trotzdem ganz wohlfühlen.

Männer, denen in einem Krieg ein Körperteil amputiert werden musste, das offensichtlicher, also offen sichtbarer als die Vorhaut ist, sind schon von weitem oft als Amputierte oder Verstümmelte zu erkennen. Das ist das delikat Gemeine an der Beschneidung – man sieht es normalerweise nicht, dass ein Mann beschnitten ist. Außer dem Jungen oder Mann, der seinen Penis garantiert täglich in die Hand nimmt, mindestens zum Wasserlassen. Oder die Partnerin oder der Partner des Mannes. Unsere Fortpflanzungsorgane sind nun mal unser liebstes Spielzeug, und welcher Mann möchte schon gern, dass sein Penis negativ bezeichnet wird? Woher sollen Männer, die schon ganz früh als kleine Jungen beschnitten wurden, überhaupt wissen, was ihnen fehlt, wenn sie keine Vergleichsmöglichkeiten haben? – Männer reden über alles Mögliche: Fußball, Autos, Geld – aber über Probleme beim Sex?

Intaktivisten gönnen es jedem beschnittenen Mann von Herzen, dass er sich auch ohne Vorhaut wohlfühlt, guten Sex hat und sich nicht verstümmelt oder amputiert fühlen möchte. Denn darum geht es Intaktivisten gar nicht. Es geht um die Kinder im Jetzt – männliche Kinder, die seit drei Jahren schutzlos vor dieser Willkür sind. Wie sagte der Zeitgenosse eben noch?

Das ist respektlos und entbehrt jeglicher Toleranz gegenüber Moslems, Juden und allen anderen, die diesen Eingriff für notwendig erachten.

Es sind Eltern, die ihren Jungen das antun – es spielt keine Rolle, ob aus religiösen oder sonstigen Gründen. Seit dem 12.12.12 gibt es einen Freibrief für Eltern, ihre Söhne zu beschneiden. Aus beliebigen Gründen. Notwendig? – Notwendig? Welche Not haben Eltern, dass sie ihren Jungen gesunde Körperteile abschneiden müssen?

Viele Männer hierzulande wissen leider gar nicht, dass die hierzulande so pauschal geächtete Mädchenbeschneidung von denen, die sie ausführen und fordern, mit den gleichen Argumenten verteidigt wird. Es sind nicht alle so überzeugt wie wir, dass Mädchenbeschneidung des Teufels ist. Es sind Eltern, die ihren Mädchen das antun – es spielt keine Rolle, ob aus religiösen oder sonstigen Gründen.

Wer sind wir eigentlich, dass wir uns diese Doppelmoral leisten, zu sagen, die Beschneidung von Jungen sei völlig okay und die Beschneidung von Mädchen sei verwerflich? Was würde passieren, würde einer der Mädchenbeschneidung so das Wort sprechen:

[…] jedoch sollten Sie ca. <hier eine große Zahl nach Belieben einsetzen> Frauen nicht pauschal als „verstümmelt“ und „amputiert“ hinstellen! Das ist respektlos und entbehrt jeglicher Toleranz gegenüber Religiösen und allen anderen, die diesen Eingriff für notwendig erachten.

Leisten wir uns diese Doppelmoral nicht vielleicht deshalb, weil wir sonst auch emotional zugeben müssten, was faktisch ja unbestritten ist: Dass beschnittenen Männern was fehlt und dass das nicht in Ordnung ist? Wir lernen durch Bücher wie „Wüstenblume“, dass die Mädchenbeschneidung etwas ganz Schreckliches ist, das aus Afrika auch nach Europa importiert wurde. Ganz schrecklich? – Die Eltern dort haben dieselben Gründe, warum sie das mit ihren Mädchen machen. Und auch Waris Dirie, die ihre Geschichte in „Wüstenblume“ erzählte, hat diese Schere im Kopf, diese Doppelmoral – ihren Sohn ließ sie beschneiden, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.

Wer sind wir eigentlich, dass wir einer nicht genau bezifferbaren Gruppe von Männern pauschal das Recht absprechen, sich als nicht vollständig zu fühlen, zu leiden und zu sagen: „Ja, ich weiß, dass mir etwas genommen wurde – ohne dass ich etwas dagegen tun konnte.“ – Wer sind wir, dass wir uns über die, die offen aussprechen, dass sie darunter leiden, lustig machen, sie beschimpfen und den Trigger, den ihre Geschichten in uns auslösen, nicht verstehen oder an uns heranlassen wollen?

Gleichzeitig müssen wir uns fragen: Wer sind wir eigentlich, dass wir einer nicht genau bezifferbaren Gruppe von Frauen  pauschal das Recht absprechen, sich trotz ihrer Beschneidung wohlzufühlen, nicht zu leiden und zu sagen: „Ich bin doch nicht amputiert, ich bin doch nicht verstümmelt!“ Es gibt Formen der Mädchenbeschneidung, bei denen nur ein wenig Haut eingeritzt wird oder vergleichbar viel Vorhaut entfernt wird. Alle Frauen, die so behandelt wurden, müssen es ertragen, als „verstümmelt“ bezeichnet zu werden.

Viele Männer haben Doppelmoral in ihren Köpfen, damit sie Schmerz aufgrund eigener Betroffenheit nicht an sich heranlassen müssen. Es ist einfacher, mit dem Finger auf die bösen Mädchenbeschneider zu zeigen und zu rufen, dass das sofort aufhören müsse, als mit dem Finger auf die bösen Jungenbeschneider zu zeigen und zu rufen, dass das sofort aufhören muss. – Denn dann müsste Mann sich mit sich selbst und seiner eigenen Beschneidung als Kind beschäftigen. Und das kann verdammt wehtun. Männer mögen keine Schmerzen. Verdrängen ist uns anscheinend angeboren. Da redet Mann lieber über Fußball, Autos, Geld. Und schweigt sein Leben lang über dieses unbestimmt ungute Gefühl, mit dem er täglich konfrontiert wird – nur er allein.

Grüne Doppelmoral

Am 12.12.2012 wurde im deutschen Bundestag das sog. Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) beschlossen, das allen minderjährigen Jungen seitdem wesentliche Menschenrechte und Grundrechte entzieht. Im Bundestag haben die konservativen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP) fast einmütig für dieses Gesetz gestimmt, die Linke fast einmütig dagegen. Die Grünen Bundestagsabgeordneten waren in ihrem Abstimmungsergebnis genau in der Mitte gespalten: 34 stimmten diesem „Sündenfall des Rechtsstaats“ zu, die anderen 34 stimmten dagegen, enthielten sich oder nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Am lautesten und vehementesten verteidigte MdB Volker Beck das Gesetz und viele folgten ihm in seiner – wie wir heute wissen – juristisch völlig falschen Begründung. Er argumentierte mit Bibelzitaten für das Recht auf Tradition und forderte Respekt vor Religionen. Wohlgemerkt geht es hier um denselben Volker Beck, der, wenn es um die Rechte von Homosexuellen und anderen Erwachsenen geht, die unter dem Verhalten sog. kirchlicher Würdenträger verletzt werden, immer wieder wörtlich oder sinngemäß feststellt:

Religion rechtfertigt keine Übergriffe in die Rechte anderer.

2015 stellte der Grüne Parteivorsitzende Cem Özdemir auf der 39. Bundesdelegiertenkonferenz klipp und klar fest:

Und liebe Freundinnen und Freunde, im Jahre 2015 muss es möglich sein, dass man seiner Religion den Rücken kehrt, dass man konvertiert, dass man sie anders auslegt, als die Imame und Muftis dieser Welt es einem vorschreiben wollen. Und auch das will ich sehr klar sagen: Ich habe einen großen Respekt vor allen Religionen in dieser Welt und im Besonderen logischerweise zu der Religionsgemeinschaft, der ich selber entstamme. Aber ich sage auch: Kein heiliges Buch steht über den Menschenrechten! Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, liebe Freundinnen und Freunde! Und das muss glasklar sein in alle Richtungen.

Die Argumentation gegen angebliche religiöse Vorrechte unterstreichen die Grünen ständig, nur beim Anspruch, dass auch männliche Kinder eigene Rechte haben, scheint es bei den Grünen Doppelmoral zu geben.

Die Grüne Jugend hat auf ihrem 41. Bundeskongress Im November 2013 vehement gefordert: „Kinderrecht ist Menschenrecht!“ Scheinbar eindeutig stellt man dort fest: „Die GRÜNE JUGEND lehnt jegliche Gewalt ab, besonders die an Kindern¹.“ Prima, könnte man denken – wäre da nicht die kleine Fußnote. Sucht man sie auf, liest man:

¹: Explizit wird hier das Thema religiöse Beschneidung von biologisch männlichen Kindern ausgeklammert. Der Antrag hat nicht den Anspruch zu dieser kontroversen Debatte irgendeine Position zu beziehen.

Auf der 39. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) der Grünen im November 2015 hatten Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne und andere einen Antrag gestellt, dass sich die Partei endlich einer innerparteilichen, zieloffenen Beschneidungsdebatte öffnen soll, nachdem im November 2012 die damals gestellten vielen Anträge von der Parteiregie in eine sogenannte religionspolitische Kommission verwiesen wurden. Diese Kommission wurde erst auf Drängen der Säkularen Grünen irgendwann 2013 endlich eingerichtet. Bis zur 39. BDK war offiziell nur bekannt, dass diese Kommission ein paar Mal getagt hat, das Thema Beschneidung kaum tangierte und angeblich in einem Abschlusspapier eine Empfehlung an die Partei geben will, wie mit dem Thema der Beschneidung umzugehen sei. Es darf gefragt werden, warum dieses Papier nicht rechtzeitig vor der BDK veröffentlicht wurde. Auch jetzt (24.11.2015) ist es noch nicht verfügbar.

Der eben erwähnte Antrag wurde von der Parteiregie unter „Verschiedenes“ als V-06 einsortiert und von den Delegierten im sog. V-Ranking weggevotet. Es ist zwar bei den Grünen in der Satzung verankert, dass jedes Mitglied Anträge stellen kann (sofern sich z.B. ein Kreisverband oder 20 Unterstützer finden), die auf der BDK zu behandeln sind, aber seit 2011 ist möglich, dass Delegierte die sogenannten V-Anträge in einem Voting als wichtig oder unwichtig definieren können. Die Delegierten der 39. BDK waren nicht an einer Debatte interessiert.

Andere Basismitglieder hatten einen Änderungsantrag im Bereich „Satzung“ gestellt, in dem sie Kinderrechte im Grünen Grundkonsens verankert sehen wollten. Mit der fadenscheinigen Begründung, der Grüne Grundkonsens sei schon lange nicht mehr verbindlich, wurde dieser Antrag S-04 von Bettina Jarasch aus dem Bundesvorstand abgeschmettert. Sie versprach jedoch, mit Rückgriff auf den nicht verhandelten V-06, dass die Partei im nächsten Jahr zum Thema Beschneidung „kultursensibel“ debattieren wolle. Damit führte sie mit einem Wort das, was Cem Özdemir zuvor unter dem Jubel der Delegierten klargestellt hatte, gleich wieder ad absurdum. Bettina Jarasch ist Mitglied im Zentralkomittee der deutschen Katholiken. Dass sie mit kultursensibel meint, dass Menschenrechte und Vorhäute von minderjährigen Jungen weiterhin der Kultur ihrer Eltern und deren Religionsgemeinschaften geopfert werden müssen, scheint offensichtlich.

Ob sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen doch noch dazu aufraffen kann, männlichen Kindern dieselben Rechte wie allen anderen Menschen zu gewähren, hat sie selbst in der Hand. Wer beschließen kann, dass in der Schriftsprache intersexuelle Menschen mit unterschiedlichen chromosomalen, hormonellen und/oder anatomischen Merkmalen, die den medizinischen Definitionen von Mann oder Frau nicht eindeutig zuzuordnen sind, durch den sogenannten Genderstar in Zukunft immer mit gemeint sind, dem sollte es doch nicht schwerfallen, männliche Kinder endlich wieder zu den Menschen zu zählen, ihnen endlich wieder dieselben Rechte zuzugestehen, die allen anderen zugestanden werden. Alles andere wäre bigotte Doppelmoral.

Dazu nochmal klipp und klar der erneut wiedergewählte Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:

Aber ich sage auch: Kein heiliges Buch steht über den Menschenrechten! Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, liebe Freundinnen und Freunde! Und das muss glasklar sein in alle Richtungen.

Nehmen wir ihn doch einfach beim Wort!

Hier noch eine detaillierte Auflistung der Grundrechte, die durch den „Sündenfall des Rechtsstaats“, das Beschneidungsgesetz § 1631d BGB, seit dem 12.12.12 massiv verletzt oder abgeschafft sind:

Art. 1 GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Würde des Jungen ist seit dem 12.12.12 antastbar.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Für Jungen gelten diese unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte seit dem 12.12.12 nicht mehr.

Art. 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Für Jungen gilt dieses Grundrecht seit dem 12.12.12 nicht mehr. Zur Persönlichkeit gehört auch die Sexualität, die durch das Entfernen wichtiger Teile der Genitalien beeinträchtigt wird.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Da die medizinisch nicht notwendige Beschneidung in jedem Falle die körperliche Unversehrtheit verletzt und in gar nicht wenigen Fällen weltweit zum Tode führt, ist auch dieses Grundrecht für Jungen seit dem 12.12.12 offensichtlich nicht mehr gewährleistet.

Art. 3 GG:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Seit dem 12.12.12 nicht mehr.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Seit 2013 sind Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung gesetzlich geschützt. Jungen seit dem 12.12.12 nicht mehr.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gilt seit dem 12.12.12 nicht mehr für minderjährige Jungen.

Art. 4 GG:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Wenn Eltern aus irgendwelchen, aber auch aus eigenen religiösen Gründen ihren Sohn beschneiden lassen, ist dies seit dem 12.12.12 zulässig. Die entsprechende Freiheit des Jungen wird nicht mehr geachtet. Beschneidung aus religiösen Gründen ist ein lebenslanges Stigma.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Es gibt keine größere Störung der eigenen Religionsausübung, als in einem Alter, in dem man selbst nicht zustimmungsfähig ist (Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), durch die Beschneidung der Genitalien ein religiöses Stigma der Eltern zu erhalten.

Art. 6 GG:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die staatliche Gemeinschaft hat den hier verankerten Auftrag zur Überwachung am 12.12.12 aufgegeben und männliche Kinder vom Rechtssubjekt mit eigenen Rechten zum Rechtsobjekt degradiert, das seinen Eltern vollständig ausgeliefert ist.

Art. 19 GG:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
So mehrfach geschehen am 12.12.12 durch das Beschneidungsgesetz.

Art. 20 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden.
Am 12.12.12 hat sie sich nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gehalten.

Art 140 GG, Art 136 WRV:
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Gilt seit dem 12.12.12 nicht mehr für kleine Jungen. (Danke für den Hinweis, aranxo.)

Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne und viele andere Grüne werden mit Sicherheit die fatale Ungerechtigkeit, die durch dieses Ungesetz entstanden ist, nicht mit Fußnoten oder Wegvoten unter den Tisch fallen lassen, sondern immer wieder darauf drängen, dass auch für alle minderjährigen Jungen dieselben Menschenrechte und Grundrechte wie für alle anderen Menschen gelten (müssen).

Schluss mit der Grünen Doppelmoral.

Weg mit den Vorrechten des Doktortitels

Der Doktortitel stellt in der deutschen Gesellschaft noch immer einen gesellschaftlich kaum hinterfragten, aber diffus sehr hoch angesiedelten Wert gesellschaftlichen Leumunds dar, der m.E. durch kaum etwas wirklich fundiert ist. Er ist ein reines Prestigeobjekt bestimmter gesellschaftlicher Schichten geworden, der den Habitus verstärkt, ohne Substanz zu haben. Fast niemand weiß im Detail, was der-/diejenige tatsächlich geleistet hat, um ihn zu erlangen, aber bei fast allen Menschen der Gesellschaft ist noch immer ein reflexartiges Verhalten zu sehen, dass sie Menschen mit einem Doktortitel mit mehr „Ehrfurcht“ begegnen. Noch immer bilden sich m.E. zu viele Doktortitelträger zu viel darauf ein. Oftmals haben sie Jahre für eine eher unterdurchschnittliche Doktorarbeit verschwendet und so lange dem oftmals reichen Papa auf der Tasche gelegen, nur um in seine Fußstapfen zu treten. (Ausnahmen bestätigen die Regel.)

Und gerade in unserer nach Individualität lechzenden postindustriellen Informationsgesellschaft sind es vor allem viele Männer, die sich auf diese Weise in einer Art aufwerten können, die ihnen einen scheinbaren (sic!) Vorteil gegenüber mindestens genauso intelligenten, leistungsfähigen und kompetenten Mitmenschen gibt.

Sieht man sich die Geschichte des Doktortitels an, so entdeckt man die Geschichte einer elitären Gesellschaftsgruppe, die zu viel Machteinfluss bekommen hat. Unter anderem Doctores der Theologie und Medizin waren es, die kräuter- und geburtskundige Frauen „vom Markt“ der Medizin verdrängen konnten, indem sie als Hexen diffamiert und nach kirchlichen und weltlichen Verfahren bestraft und manchmal hingerichtet wurden. (Der „Hexenhammer“ (1486) wurde auf Lateinisch veröffentlicht, das einfache Menschen seinerzeit nicht lesen konnten.) Die von diesen Frauen praktizierten Naturheil- und Behandlungsmethoden standen in Konkurrenz zur damaligen Medizin und stellten einen Affront der (katholischen) Kirche dar.

Und noch immer führen sich viele Dr. med. (sic!) in Krankenhäusern auf wie Halbgötter in Weiß – von uns allen dazu gemacht, wohlgemerkt! Ausnahmen bestätigen da nur die Regel. Viele Hebammen werden auch heute noch von vielen Ärzten in vielen Krankenhäusern nur als Pflegekundige 2. Klasse angesehen und haben im Kreißsaal oft weniger zu sagen als ein Arzt – Konkurrenz halt.

Meiner Meinung nach ist es durch nichts gerechtfertigt, dass dieser Anachronismus der Hervorhebung des Dr.-Titels sich immer noch durch die ganze Gesellschaft zieht. Denn er wertet auf der einen Seite künstlich auf und auf der anderen Seite künstlich ab. Ich könnte dutzende Beispiele von Stilblüten aufführen, die zeigen, wie unberechtigt viele ihren Dr.-Titel als goldne Krone durch die Gegend tragen, aber ansonsten weder irgendwas Wissenschaftliches für die Gesellschaft beitragen noch sich sonstwie dieses sog. Titels würdig erweisen. Ein Beispiel soll reichen: Auf die Frage eines Journalisten 1998 nach Kohls Wahlniederlage: „Herr Kohl, werden Sie jetzt trotzdem Ihr Bundestagsmandat wahrnehmen?“ hatte dieser nichts besseres zu antworten als: „Für Sie immer noch ‚Herr Dr. Kohl‘.“

Die Übertragung des Dr.-Titels auf viele andere akademische Bereiche hat natürlich ebenfalls seine Geschichte und dieselben Ursachen: Orden für Männchen.

Es wäre absolut kontraproduktiv, sinnentleert und inflationär, jetzt zu fordern, dass andere Titeln dem Dr.-Titel gleichgestellt werden. Stattdessen würde es nicht nur eine Formalie sein, dem Dr.-Titel endlich auch das Sonderrecht zu nehmen, im Perso etc. eingetragen zu werden, sondern über nicht mehr als eine Generation zu mehr Gleichberechtigung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft führen, was die eigentlichen Leistungen der Menschen und eine gerechtere Entlohnung angeht. Wir alle als Gesellschaft sind dazu aufgefordert, diesen Missstand abzuschaffen, denn es waren wir alle als Gesellschaft, die aus Eitelkeit und Sehnsucht nach Anerkennung gewisse Gruppen der Gesellschaft zu Halbgöttern in Weiß (Mediziner), zu Halbgötter in Schwarz (Politiker) und zu „wertvolleren Menschen“ (Doktortitelträger im Allgemeinen) gemacht haben – in allen drei Punkten völlig unbegründet.

[Dieser Text erschien zuerst am 24.11.2011 in meinen Facebook-Notizen. Den Passus über die Hexenverfolgungen habe ich am 23.01.2017 angepasst.]

Unaussprechliche Verstümmelungen

cover_100pAm 15. September 2015 erscheint das Buch „Unaussprechliche Verstümmelungen – Beschnittene Männer sprechen darüber“ bei CreateSpace. Das Buch ist die deutsche Übersetzung des Buches „Unspeakable Mutilations – Circumcised Men Speak Out“ von Lindsay R. Watson aus Neuseeland, das 2014 ebenfalls bei CreateSpace erschien. Die Übersetzung ins Deutsche besorgte Ulf Dunkel.

Über das Buch
Beschneidung männlicher Säuglinge und Jungen ist eine kulturelle Praxis, die in einigen Kulturen in Afrika, im Pazifik, Südasien und im mittleren Osten sowie als medikalisiertes Ritual in einigen anglophonen Gesellschaften besteht, vor allem in den USA. Befürworter bezeichnen sie als harmlosen Schnitt mit religiöser Bedeutung und gesundheitlichen Vorteilen. Kritiker argumentieren, dass die Gesundheitsvorzüge banal und unwichtig sind oder gar nicht existieren und dass das Recht der Eltern, über die Erziehung des Kindes zu entscheiden, ihnen nicht gestatten würde, eine Prozedur zu erlauben, die in anderem Zusammenhang als sexuelle Misshandlung angesehen würde. Beschneidung ist schmerzhaft, bewirkt dauerhaften Schaden und verletzt das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit.

In Debatten hierüber werden oft die erwachsenen Männer übersehen, deren Leben negativ dadurch beeinflusst wird, dass sie als Säugling oder Kind beschnitten wurden. Das Leiden dieser Männer bleibt in Schweigen gehüllt und wird von der Ärzteschaft und weiten Teilen der Gesellschaft nicht wahrgenommen. In diesem Buch erklären 50 Männer unterschiedlichsten Alters und aus verschiedensten Lebensbereichen, wie Beschneidung ihr Selbstvertrauen, ihr körperliches Wohlsein und ihre sexuellen Erfahrungen beeinträchtigt hat. In einer Analyse ihrer Berichte zeigt der Herausgeber, dass der Trauervorgang nach dem Verlust der Vorhaut sehr eng verwandt mit den Erfahrungen jener ist, die eine Amputation, Vergewaltigung, Körperwahrnehmungsstörungen, Tod eines geliebten Menschen oder verzögerte posttraumatische Belastungsstörungen erlitten haben. Beschneidungsbefürworter behaupten, der Beschneidungsschmerz sei trivial und nur kurz anhaltend; diese Berichte aber zeigen, dass der Schmerz des Vorhautverlusts ein Leben lang anhalten kann.

220 Seiten, s/w mit Abbildungen, ISBN 978-1516854707.

Über den Autor:
Lindsay R. Watson, Bachelor of Science (Honours), DipTchg, ist ein unabhängiger Forscher aus Neuseeland. Sein Buch ist ein Ergebnis seiner Forschungen zur Ver­änderung von Einstellungen und Behandlung der männlichen Sexualität während des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts. Derzeit erforscht er die Geschichte der Sozial- und Gesundheitsfragen Neuseelands mit Bezug auf die nicht-therapeutische Beschneidung männlicher Minderjähriger, von den alten Polynesiern bis zur Gegen­wart. Er hat auch die sogenannten Reinheitskampagnen von Henry Bligh in der Australasischen Weißes-Kreuz-Liga (1902-1930) erforscht.

Veröffentlichte Arbeiten:

  • Lindsay R. Watson, „The Universal Condition: Medical Constructions of ‚Congenital Phimosis‘ in Twentieth Century New Zealand and their Implications for Child Rearing“, Health & History 16, Nr. 1 (2014): 87-106.
  • Lindsay R. Watson, „Tom Tiddler’s Ground: Irregular Practitioners and Male Sexual Problems in New Zealand, 1858-1908“, Medical History 57, Nr. 4 (2013): 537-558.

Über den Übersetzer:
Ulf Dunkel ist ein deutscher Kaufmann, Politiker, Autor und Intaktivist, der sich seit Sommer 2012 dafür einsetzt, dass die medizinisch nicht indizierte Beschnei­dung von Knaben rechtlich verboten wird.

Die Lektüre dieses Buches im Original bewegte ihn dazu, es ins Deutsche zu übertragen, weil ihn nicht nur die Berichte der betroffenen Männer sehr berührten, sondern auch die Analyse des Autors sehr bewegte, was mit Männern geschieht, die durch Trigger-Erlebnisse aus ihrem sog. „Beschneidungskoma“ erwachen. Selbst Opfer eines frühkindlichen Traumas, hatte er beim Ansehen des be­kannten Dokumentarfilms „It‘s A Boy!“ über Säuglingsbeschneidung Ende 2012 auch ein solches Trigger-Erlebnis. Dies veranlasste ihn zu einem öffentlich ge­wordenen, in den Medien umstrittenen Wutausbruch und bewegte ihn zu seinem „Gedicht zur Abschaffung der Menschenrechte für Jungen in Deutschland“, um seinen Zorn auf Menschen, die wehrlosen Kindern traumatisierende Dinge antun, auszudrücken.

Er engagiert sich nach wie vor für die Intaktheit aller Kinder und sieht auch die Übersetzung und Verbreitung dieses Buches als einen Beitrag dazu.

Ulf Dunkel ist u.a. Herausgeber des Intactiwiki auf http://intactiwiki.org.

Moin!

In unserer kleinen Stadt sehe ich immer mehr Gesichter, denen man eine lange Reise und eine Geschichte von Flucht, Leid und Angst ansieht. Sie haben Gesichtszüge, Hautfarben und Moden aus aller Welt. Sie schauen zur Seite, wenn man sich nähert, und beobachten reserviert, ziehen ihre Kinder enger an sich und zögern. Ich lächle sie an und grüße sie wie jeden hier im Ort mit einem freundlichen „Moin!“ – Ihre Gesichter ändern sich in einer Sekunde, sie lächeln mich an und grüßen zurück wie alle hier mit „Moin!“ – Ihre Kinder strahlen und lassen ihre Mama wieder los. Willkommen heißen geht so einfach. Einfach so. Weil sie sind wie wir alle hier. Sie haben Gesichter, Haut und Kleidung wie alle Menschen auf der Welt, hier und überall.

Moin heißt viel, aber vor allem heißt es „Du gehörst dazu. Willkommen!“

ESC konzeptionell in einer Sackgasse?

Gestern abend fand einmal mehr ein Jubiläums-ESC statt – der 60. in Folge. Diesmal aus Wien, mit 45 zugeschalteten Ländern, erstmals mit China, erstmals mit Australien als Teilnehmerland (wegen der treuen Fangemeinde und des Jubiläums).

Deutschland null Punkte

Aua, das tat weh. Der Song „Black Smoke“ war so schlecht nicht, auch wenn er von Anfang an nur zweite Wahl der zweiten Wahl war. (Ich schrieb ja schon drüber.) Ann Sophie hat ihren Titel prima vorgetragen, Deutschland gut vertreten, alles gut. Aber dann – null Punkte für Deutschland, und Österreich. Die anderen am Ende der Fahnenstange ebenfalls mit peinlichen einstelligen Ergebnissen, während Schweden, Russland und Italien fett absahnten.

Big Five – Big Fail?

Der ESC kennt seit Jahren das Prinzip der Big Five: Seit 2011 nehmen Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien unabhängig von ihrer Platzierung im Vorjahr automatisch teil, weil sie die größten Einzahler in den EBU-Etat leisten. Das bedeutet, dass diese fünf Länder sich von der Angst freikaufen, den Einzug ins Finale zu verpassen. Dadurch wird automatisch weniger auf den Song geachtet, der im Finale gegen die anderen antritt – weil man ja schon im Finale ist. Aber dadurch tritt auch ein anderer Doppeleffekt ein: Der Interpret hat keine Chance, den Titel tatsächlich auf seine ESC-Tauglichkeit zu testen. Das Publikum hat keine Chance, diese Titel schon in einem der Halbfinale zu bewerten und eventuell dort schon zu pushen oder rauszuwählen. So ist auch dieses Mal wieder festzustellen gewesen, dass die Big Five im letzten Viertel landeten: Spanien 21. Platz (15 Punkte), UK 24. (5 Punkte), Frankreich 25. (4 Punkte), Deutschland 26. (0 Punkte). – Aber dann ist da noch Italien (3. Platz, 292 Punkte). Glück oder Zufall? Zeitgeschmack getroffen oder tatsächlich besser auf den Titel geachtet? Immerhin hat Italien auch noch den Presse-Preis des ESC bekommen, wurde also von der Presse-Jury als bester Titel im Rahmen des seit 2002 vergebenen Marcel-Bezençon-Preises ausgezeichnet. Und der italienische Titel war zuvor im nationalen Entscheid beim legendären fünftägigen Sanremo-Festival als Sieger hervorgegangen. Und Deutschlands Titel kam auf recht abenteuerliche Weise zustande (s.o.). Mit „Jump the Gun“, dem eigentlichen Toptitel von Ann Sophie, hätte sie m.E. mehr Chancen gehabt.

Ein neuer Weg?

Wäre ich einer der ESC-Macher, würde ich drei Änderungen einführen:

  1. Das Konzept der Big Five wird abgeschafft. Das erhöht den Ansporn der Länder, die wirklich Besten ins Rennen zu schicken.
  2. Der ESC wird nach und nach immer weiter ausgebaut in einen GSC (Global Song Contest). „Brücken bauen“, das Motto des diesjährigen Jubiläums-ESC, funktioniert letztendlich nur, wenn es gleich global gedacht wird.
  3. Jedes Land kann für alle Finalisten-Länder Punkte vergeben, außer für das eigene. Das würde bei 27 Finalisten heißen, dass 26 Länder von 1 bis 26 Punkte bekommen können.

Der eigentliche Eklat beim deutschen ESC-Vorentscheid 2015

Am 5. März fand der deutsche Vorentscheid zum Eurovision Song Contest 2015 in Hannover statt. Wildcard-Gewinnerin Ann Sophie und The-Voice-Gewinner Andreas Kümmert waren hoch gehandelt. Beide landeten im sog. Halbfinale, also unter den letzten Vier des Vorentscheids.

Geht es um Songs oder um Anrufe?

Seit geraumer Zeit wird der deutsche Vorentscheid mit zwei neuen Spielregeln durchgeführt: Zum einen können sich seit 2014 zehn SängerInnen oder Bands mit einem Video für das sog. Clubkonzert bewerben. Wer dort durch Televoting gewinnt, bekommt eine Wildcard für den deutschen ESC-Vorentscheid. Gesungen wird ein Song, dann wird abgestimmt.

Zudem gibt es jetzt die Neuregelung, dass beim deutschen Vorentscheid die acht KandidatInnen zweimal antreten müssen. Sie singen natürlich alle ihren Toptitel, mit dem sie ja erst in diesen Vorentscheid hineingekommen sind. Wer würde schon so dreist sein, darauf zu setzen, mit der zweiten Wahl weiterzukommen, wenn es einen besseren Song im Repertoire gibt?

Also wird eine kleine Fußballmeisterschaft nachgespielt, die nur einen Zweck hat: Geld verdienen durch Televoting. Auch weil die Anrufe nicht die Welt kosten, oder gerade deshalb, ruft alle Welt an, oft sogar mehrfach, bis die Telefonrechnung qualmt.

Für die gescriptete Dramaturgie dieses Vorentscheids ist es also nötig, dass die KandidatInnen zwei Titel im Koffer haben. Dass der zweite Song auch die zweite Wahl ist, dürfte offensichtlich sein. Wie sonst hätten sie es mit dem ersten Titel ihrer Wahl so weit geschafft.

Peinlich in dem Zusammenhang, dass zwischen Song #1 und Song #2 Einspieler gezeigt werden, die vor dem Vorentscheid gefilmt und produziert wurden und zeigen sollen, wie sehr sich diejenigen, die ins Halbfinale des Vorentscheids gekommen sind, über den Erfolg freuen. Das ist „scripted reality“, und auch noch schlecht gemacht.

Und so ruft das DSDS- und Voice-konditionierte Wahlvolk auch beim ESC-Vorentscheid über Gebühr oft an, um den eigenen Favoriten nach oben zu voten. Spannung wird durch die Entscheidung, einem Favoriten auch einen der beiden Songs zuzuschreiben, nicht erzeugt. Nur Televoting-Einnahmen. Hatte ich schon erwähnt, was eine „zweite Wahl“ ist?

Wen kümmert Kümmerts Verzicht?

Nun der angebliche Eklat: Da gewinnt Andreas Kümmert (für mich überraschend, aber okay) den Vorentscheid. Seine Songs waren gut, alle beide, seine Stimme – trotz Fiebers – sehr ausdrucksstark, seine Bühnenpräsenz die eines neuen Joe Cocker. Ich sage nichts Abfälliges zu seiner Figur und Optik, wie es andere taten – ich höre Musik mit den Ohren, nicht mit den Augen.

Und dann stellt er sich neben die Nervensäge Schöneberger und verkündet nach einem schüchtern-höflichen Dank für die Wahl: „Ich bin nicht wirklich in der Verfassung, diese Wahl anzunehmen“. Er gibt seinen Titel und damit das Ticket nach Wien zum ESC 2015 ab an die Zweitplatzierte, Ann Sophie. Wenn Schöneberger sprachlos werden sollte, wird sie ordinär – und bewertet diesen Moment als „Coitus interruptus der schlimmsten Sorte“. Ann Sophie ist wie versteinert, durchlebt ein Wechselbad der Gefühle. Erst wieder rauszugehen auf die Bühne, dem Endergebnis entgegenfiebernd, dann zu verarbeiten, dass sie „nur Zweite“ wird, um Sekunden später verstehen zu müssen, dass sie es doch geschafft hat und weiterkommt. Das ist hart.

Was ging in Andreas Kümmert vor sich? Tage zuvor war er von der BLÖD-Zeitung niedergeschrieben worden; eine Schmutzkampagne der üblichen Art, wie sie kaum einer gesund übersteht. Andere Mainstream-Medien, seine Fans und Kritiker, und natürlich der immer alles am besten wissende Mob schießen sich auf ihn ein – die übliche Vorgehensweise. Nichts Genaues weiß man nicht, aber immer feste druff. Wird schon was dran sein. Dabei gibt es Gegenstimmen, die das Bild ganz anders zeichnen als die BLÖD, z.B. die Main-Post.

Wer so von der Widerlich-Presse angegangen und als Sau durchs mediale Dorf getrieben wird, tut gut daran, aus dem Fokus zu treten, ein klares Statement zum Vorwurf abzugeben und dann zu schweigen. Auch der größte Shitstorm dauert nicht ewig. Ich vermute, Kümmert war fix und fertig und fiebrig genug, diesen Rückzieher jetzt zu wagen, um sich und seine gerade begonnene Karriere nicht weiter zu beschädigen. Wäre er nach Wien gefahren, hätten sich die Medien, die natürlich nach Informationen über sein Vorleben und seinen Werdegang suchen, weiterhin und nun noch verstärkt an diesem umstrittenen Kneipenkonzert in Eppingen hochgezogen und hätten ihn weiter niedergeschrieben. Ob er überhaupt der ESC-Gewinnertyp ist, sei dahingestellt. Er ist einer, der noch in der Lage ist, auf sein Herz zu hören. Hut ab, und gute Besserung, Andreas Kümmert.

Warum zweite Wahl nie das Optimum ist

Der für mich eigentliche Eklat ist ein ganz anderer. Da singt sich Ann Sophie mit ihrer tollen Stimme und ihrem wirklich ESC-hitverdächtigen „Jump the Gun“ in die Herzen derer, die beim ESC-Clubkonzert aus zehn KandidatInnen auswählten. Sie bekam mit diesem coolen Ohrwurm die Wildcard für den Vorentscheid. Sie landete mit diesem perfekt auf den ESC zugeschnittenen Titel unter den letzten Vier, um dann den zwar schönen, aber nicht auf Hit gestrickten zweiten Titel „Black Smoke“ nachliefern zu müssen. – Und dann wählt sie das Televoting-Wahlvolk mit eben diesem Zweite-Wahl-Titel auf den zweiten Platz. Ist sie nun gezwungen, diese zweite Wahl in Wien zu singen, oder wie Schreckschraubenfrisur Babsi Schöneberger nicht müde wurde, zu sagen, zu „performen“?

Ann Sophie (Dürmeyer, geb. 1990 in London) bringt alles mit, was eine ESC-Siegerin braucht: Sie hat eine kräftige, ausdrucksvolle, geschulte Gesangsstimme, eine Ausstrahlung und Bühnenpräsenz, die bei allen KandidatInnen von Clubkonzert und Vorentscheid ihresgleichen suchten, weiß nicht nur mit Farben, sondern auch mit vollem Körpereinsatz ihre musikalischen Inhalte zu unterstreichen und hat die Coolness und die Charakterstärke, die es braucht, um sowas wie den ESC durchzustehen – und zu überstehen. Eine gewisse Ähnlichkeit zu Lena (Meyer-Landrut), die ihr manche optisch nachsagen, ist weder wichtig noch erfolgversprechend.

Denn am Ende zählt der Song und seine Wirkung – im Radio, im Kopfhörer – ohne Bühnentheater, Lasershow und Schminke.

Der ESC ist immer noch ein Song Contest. Aber er läuft Gefahr, zu einer simplen Televoting-Show zu werden, derer es längst mehr als genug gibt.

Dass Ann Sophie durch den Verzicht Kümmerts den Vorentscheid für sich entschied, ist kein Eklat. Das kommt allenthalben vor. Manche sind sogar schon mangels Wettbewerb Gewinner geworden. Das alles macht Ann Sophie überhaupt nicht zur zweiten Wahl.

Der eigentliche Eklat wäre, wenn Ann Sophie durch irgendwelche ESC-Regeln gezwungen würde, nur die zweite Wahl singen zu müssen und dadurch die besten Chancen auf einen Topplatz oder sogar den ESC-Sieg zu verspielen.

Wäre ich an der Stelle des deutschen ESC-Komittees, würde ich die Neuregelung des zweiten Songs zur Steigerung der Televoting-Einnahmen schleunigst wieder abschaffen, um den noch immer vorhandenen Anspruch an den ESC nicht vollends zu verspielen. Oder zumindest nicht die Songs, sondern die KandidatInnen durch das Televoting-Wahlvolk wählen zu lassen.

Wäre ich an Ann Sophies Stelle, würde ich jetzt für einen weiteren Eklat sorgen und erklären, trotz Televoting meine erste Wahl zu singen. Das schafft positive mediale Aufmerksamkeit, für sie und den Titel „Jump the Gun“.

FGM folgt MGM // FGM follows MGM

[English translation see below:]

An alle PolitikerInnen, Emanzen, Machos, Religiöse und sonstige Menschen, die noch immer überzeugt sind, dass man FGM und MGM nicht vergleichen kann/darf/muss – und dass beides nichts miteinander zu tun habe:

Die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) wird weltweit erst aufhören, wenn die männliche Genitalverstümmelung (MGM) weltweit aufgehört hat. In allen Ländern, in denen es FGM gibt, gibt es auch MGM.

Der von Menschenrechten und Grundrechten geforderte Respekt ALLEN KINDERN gegenüber verlangt Gleichbehandlung. Und es spielt keine Rolle, wie schwer die Verstümmelung ausfällt – der Akt der Genitalverstümmelung an sich ist das Frevelhafte. Und wenn es noch so sehr mit Ausreden und Ideologien verbrämt wird.

Am 07.05.2015 begehen wir den 3. Weltweiten Tag der Genitalen Selbstbestimmung, in Erinnerung an das richtungsweisende Kölner Urteil vom 07.05.2012. – Wie lange sollen Kinder noch darauf warten, bis die Erwachsenen ihnen endlich ihre Rechte gewähren, die ihnen längst zustehen?

 


[English:]

To all politicians, feminists, men’s rights advocates, religious and other people who still are convinced that one cannot /must not / should not compare FGM and MGM – and who believe that both have nothing in common:

Female genital mutilation (FGM) will only be stopped worldwide when male genital mutilation (MGM) has been stopped worldwide. In all countries where there is FGM, there is also MGM.

Human Rights and fundamental rights demand a fair approach: ALL CHILDREN deserve equal treatment. And it does not matter how the mutilation is done – the act of genital mutilation is reprehensible in and of itself. Even if it is justified with medical excuses and personal ideologies.

On May 7th, 2015, we celebrate the 3rd Worldwide Day of Genital Autonomy, in memory of the historical, ground-breaking Cologne judgment of 2012-05-07. – How long should children have to wait until adults finally grant them their rights, which they’ve been entitled to all along?