Grüne Doppelmoral

Am 12.12.2012 wurde im deutschen Bundestag das sog. Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) beschlossen, das allen minderjährigen Jungen seitdem wesentliche Menschenrechte und Grundrechte entzieht. Im Bundestag haben die konservativen Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP) fast einmütig für dieses Gesetz gestimmt, die Linke fast einmütig dagegen. Die Grünen Bundestagsabgeordneten waren in ihrem Abstimmungsergebnis genau in der Mitte gespalten: 34 stimmten diesem „Sündenfall des Rechtsstaats“ zu, die anderen 34 stimmten dagegen, enthielten sich oder nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Am lautesten und vehementesten verteidigte MdB Volker Beck das Gesetz und viele folgten ihm in seiner – wie wir heute wissen – juristisch völlig falschen Begründung. Er argumentierte mit Bibelzitaten für das Recht auf Tradition und forderte Respekt vor Religionen. Wohlgemerkt geht es hier um denselben Volker Beck, der, wenn es um die Rechte von Homosexuellen und anderen Erwachsenen geht, die unter dem Verhalten sog. kirchlicher Würdenträger verletzt werden, immer wieder wörtlich oder sinngemäß feststellt:

Religion rechtfertigt keine Übergriffe in die Rechte anderer.

2015 stellte der Grüne Parteivorsitzende Cem Özdemir auf der 39. Bundesdelegiertenkonferenz klipp und klar fest:

Und liebe Freundinnen und Freunde, im Jahre 2015 muss es möglich sein, dass man seiner Religion den Rücken kehrt, dass man konvertiert, dass man sie anders auslegt, als die Imame und Muftis dieser Welt es einem vorschreiben wollen. Und auch das will ich sehr klar sagen: Ich habe einen großen Respekt vor allen Religionen in dieser Welt und im Besonderen logischerweise zu der Religionsgemeinschaft, der ich selber entstamme. Aber ich sage auch: Kein heiliges Buch steht über den Menschenrechten! Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, liebe Freundinnen und Freunde! Und das muss glasklar sein in alle Richtungen.

Die Argumentation gegen angebliche religiöse Vorrechte unterstreichen die Grünen ständig, nur beim Anspruch, dass auch männliche Kinder eigene Rechte haben, scheint es bei den Grünen Doppelmoral zu geben.

Die Grüne Jugend hat auf ihrem 41. Bundeskongress Im November 2013 vehement gefordert: „Kinderrecht ist Menschenrecht!“ Scheinbar eindeutig stellt man dort fest: „Die GRÜNE JUGEND lehnt jegliche Gewalt ab, besonders die an Kindern¹.“ Prima, könnte man denken – wäre da nicht die kleine Fußnote. Sucht man sie auf, liest man:

¹: Explizit wird hier das Thema religiöse Beschneidung von biologisch männlichen Kindern ausgeklammert. Der Antrag hat nicht den Anspruch zu dieser kontroversen Debatte irgendeine Position zu beziehen.

Auf der 39. Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) der Grünen im November 2015 hatten Mitglieder des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne und andere einen Antrag gestellt, dass sich die Partei endlich einer innerparteilichen, zieloffenen Beschneidungsdebatte öffnen soll, nachdem im November 2012 die damals gestellten vielen Anträge von der Parteiregie in eine sogenannte religionspolitische Kommission verwiesen wurden. Diese Kommission wurde erst auf Drängen der Säkularen Grünen irgendwann 2013 endlich eingerichtet. Bis zur 39. BDK war offiziell nur bekannt, dass diese Kommission ein paar Mal getagt hat, das Thema Beschneidung kaum tangierte und angeblich in einem Abschlusspapier eine Empfehlung an die Partei geben will, wie mit dem Thema der Beschneidung umzugehen sei. Es darf gefragt werden, warum dieses Papier nicht rechtzeitig vor der BDK veröffentlicht wurde. Auch jetzt (24.11.2015) ist es noch nicht verfügbar.

Der eben erwähnte Antrag wurde von der Parteiregie unter „Verschiedenes“ als V-06 einsortiert und von den Delegierten im sog. V-Ranking weggevotet. Es ist zwar bei den Grünen in der Satzung verankert, dass jedes Mitglied Anträge stellen kann (sofern sich z.B. ein Kreisverband oder 20 Unterstützer finden), die auf der BDK zu behandeln sind, aber seit 2011 ist möglich, dass Delegierte die sogenannten V-Anträge in einem Voting als wichtig oder unwichtig definieren können. Die Delegierten der 39. BDK waren nicht an einer Debatte interessiert.

Andere Basismitglieder hatten einen Änderungsantrag im Bereich „Satzung“ gestellt, in dem sie Kinderrechte im Grünen Grundkonsens verankert sehen wollten. Mit der fadenscheinigen Begründung, der Grüne Grundkonsens sei schon lange nicht mehr verbindlich, wurde dieser Antrag S-04 von Bettina Jarasch aus dem Bundesvorstand abgeschmettert. Sie versprach jedoch, mit Rückgriff auf den nicht verhandelten V-06, dass die Partei im nächsten Jahr zum Thema Beschneidung „kultursensibel“ debattieren wolle. Damit führte sie mit einem Wort das, was Cem Özdemir zuvor unter dem Jubel der Delegierten klargestellt hatte, gleich wieder ad absurdum. Bettina Jarasch ist Mitglied im Zentralkomittee der deutschen Katholiken. Dass sie mit kultursensibel meint, dass Menschenrechte und Vorhäute von minderjährigen Jungen weiterhin der Kultur ihrer Eltern und deren Religionsgemeinschaften geopfert werden müssen, scheint offensichtlich.

Ob sich die Partei Bündnis 90/Die Grünen doch noch dazu aufraffen kann, männlichen Kindern dieselben Rechte wie allen anderen Menschen zu gewähren, hat sie selbst in der Hand. Wer beschließen kann, dass in der Schriftsprache intersexuelle Menschen mit unterschiedlichen chromosomalen, hormonellen und/oder anatomischen Merkmalen, die den medizinischen Definitionen von Mann oder Frau nicht eindeutig zuzuordnen sind, durch den sogenannten Genderstar in Zukunft immer mit gemeint sind, dem sollte es doch nicht schwerfallen, männliche Kinder endlich wieder zu den Menschen zu zählen, ihnen endlich wieder dieselben Rechte zuzugestehen, die allen anderen zugestanden werden. Alles andere wäre bigotte Doppelmoral.

Dazu nochmal klipp und klar der erneut wiedergewählte Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:

Aber ich sage auch: Kein heiliges Buch steht über den Menschenrechten! Kein heiliges Buch steht über der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, liebe Freundinnen und Freunde! Und das muss glasklar sein in alle Richtungen.

Nehmen wir ihn doch einfach beim Wort!

Hier noch eine detaillierte Auflistung der Grundrechte, die durch den „Sündenfall des Rechtsstaats“, das Beschneidungsgesetz § 1631d BGB, seit dem 12.12.12 massiv verletzt oder abgeschafft sind:

Art. 1 GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die Würde des Jungen ist seit dem 12.12.12 antastbar.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Für Jungen gelten diese unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte seit dem 12.12.12 nicht mehr.

Art. 2 GG:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Für Jungen gilt dieses Grundrecht seit dem 12.12.12 nicht mehr. Zur Persönlichkeit gehört auch die Sexualität, die durch das Entfernen wichtiger Teile der Genitalien beeinträchtigt wird.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Da die medizinisch nicht notwendige Beschneidung in jedem Falle die körperliche Unversehrtheit verletzt und in gar nicht wenigen Fällen weltweit zum Tode führt, ist auch dieses Grundrecht für Jungen seit dem 12.12.12 offensichtlich nicht mehr gewährleistet.

Art. 3 GG:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Seit dem 12.12.12 nicht mehr.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Seit 2013 sind Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung gesetzlich geschützt. Jungen seit dem 12.12.12 nicht mehr.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Gilt seit dem 12.12.12 nicht mehr für minderjährige Jungen.

Art. 4 GG:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Wenn Eltern aus irgendwelchen, aber auch aus eigenen religiösen Gründen ihren Sohn beschneiden lassen, ist dies seit dem 12.12.12 zulässig. Die entsprechende Freiheit des Jungen wird nicht mehr geachtet. Beschneidung aus religiösen Gründen ist ein lebenslanges Stigma.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Es gibt keine größere Störung der eigenen Religionsausübung, als in einem Alter, in dem man selbst nicht zustimmungsfähig ist (Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), durch die Beschneidung der Genitalien ein religiöses Stigma der Eltern zu erhalten.

Art. 6 GG:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die staatliche Gemeinschaft hat den hier verankerten Auftrag zur Überwachung am 12.12.12 aufgegeben und männliche Kinder vom Rechtssubjekt mit eigenen Rechten zum Rechtsobjekt degradiert, das seinen Eltern vollständig ausgeliefert ist.

Art. 19 GG:
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
So mehrfach geschehen am 12.12.12 durch das Beschneidungsgesetz.

Art. 20 GG:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung […] gebunden.
Am 12.12.12 hat sie sich nicht an die verfassungsmäßige Ordnung gehalten.

Art 140 GG, Art 136 WRV:
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

Gilt seit dem 12.12.12 nicht mehr für kleine Jungen. (Danke für den Hinweis, aranxo.)

Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne und viele andere Grüne werden mit Sicherheit die fatale Ungerechtigkeit, die durch dieses Ungesetz entstanden ist, nicht mit Fußnoten oder Wegvoten unter den Tisch fallen lassen, sondern immer wieder darauf drängen, dass auch für alle minderjährigen Jungen dieselben Menschenrechte und Grundrechte wie für alle anderen Menschen gelten (müssen).

Schluss mit der Grünen Doppelmoral.

21 Gedanken zu “Grüne Doppelmoral

  1. Danke Ulf, dass du das noch einmal so gut zum Ausdruck gebracht hast. Das war nach der BDK-Özdemir-Rede und angesichts des diesbzgl. schändlichen Verhaltens vieler Grüner besonders an der Spitze wieder einmal fällig zu betonen – auch angesichts des bald 3. Jahrestages des 12.12.12 .
    Ich erwarte eigentlich auch noch eine ähnliche erneute deutliche Erklärung der Säkularen Grünen dazu. Vielleicht könnte von denen ausgehend eine Aktion zum 12.12. in Berlin stattfinden, an der ich mich gerne beteiligen würde.
    Liebe Grüße Hannes

  2. Für außenstehende war diese grüne Doppelmoral meiner Ansicht nach schon lange ersichtlich, aber ich bin trotzdem froh, dass es nun auch scheinbar anfängt von innen zu dämmern. Viel Glück Ihnen.

  3. „(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    Seit dem 12.12.12 nicht mehr.“
    Formaljuristisch ist das nicht richtig. Gesundermenscheverstandjuristisch werden Geschlechter schon seit jeher unterschiedlich behandelt. Die gesetzliche Schlechterstellung der Frau haben wir aber inzwischen gottlob überwunden, bei den Männern zieren wir uns noch (z.b.Wehrpflicht, Exhibitionismus..) oder machen gar neue Fronten auf (Quoten, die explizit nur dann gelten, wenn es um Frauen geht, oder eben auch die Beschneidung).

  4. Mal so ne Frage von jemandem, der durch diese Verlinkung auf ihr Blog aufmerksam geworden ist:

    http://genderama.blogspot.de/2015/11/vermischtes-vom-25-november-2015.html?m=0

    Da es ja ersichtlich ist, daß (nicht nur) die Grünen in absehbarer Zeit ihre Meinung zu diesem Thema nicht ändert und nicht nur in dieser Frage einen jungen- und männerfeindlichen Kurs weiterverfolgt (man denke nur an das Frauenstatut) – was hält einen eigentlich noch in einer solchen Partei?

  5. Interessanter post.

    Ich habe die Grünen eigentlich immer als Partei der Gleichberechtigung wahrgenommen, also der Gleichheit von Männern mit Frauen. Daher wundert es mich mich schon, daß von Männern bei den Grünen so gut wie nie die Rede ist. Dabei gäbe es Anläße genug – wenn man sich mal auf die rechtlichen Tatsachen beschränkt. Die Rechtsvorteile der Frauen gegenüber den Männern sind:

    1. Nacktheit in der Öffentlichkeit: Frauen Ordnungswidrigkeit, Männer Straftat
    2. Genitalverstümmelung: Mädchen haben das Recht auf einen unversehrten Körper, Jungen nicht
    3. Frauenquote und sonstige berufliche Frauenfördermaßnamen
    4. Das Sorge-, Umgangs-, Scheidungs-, Unterhaltsrecht benachteiligt strukturell Männer.
    5. Die Wehrpflicht ist zwar ausgesetzt, aber nicht abgeschafft, und betrifft lediglich Männer.
    6. Im Falle einer (ungewollten) Schwangerschaft, hat nur die Frau das Recht zu bestimmen, was mit dem Kind passiert (“Pille danach”, Abbruch, Austragen, “Babyklappe”, Adoption, Kind selbst aufziehen). Unabhängig davon hat der Mann die Pflicht zu zahlen.
    7. Nur Frauen können Frauenbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragte wählen und werden.
    8. geringerer Kündigungsschutz bei Vätern in der Elternzeit
    9. Bei häuslicher Gewalt gehen die Behörden automatisch vom Mann als Schuldigen aus. (das empirisch längst widerlegte “Duluth-Modell”)
    10. Öffentlich finanzierte Förderungen und Vergünstigungen für Frauen, wie Frauenparkplätze, Frauentaxis, o.ä, (evtll. Frauensauna)
    11. Ein Mann hat nur ein eingeschränktes Recht auf Feststellung der Vaterschaft (s)eines Kindes, das gegenüber den Rechten der Mutter und des Kindes untergeordnet ist.
    12. Medizinische Versorgung: Vorteile für Frauen im Rehabilitationssport, Kostenübernahme der HPV-Impfung durch Krankenkassen nur für Mädchen
    13. Vorteile bei Rentenversicherung und Riesterversicherung für Mütter gegenüber (erziehenden) Vätern
    14. Es existiert kein Äquivalent zu Frauenhäusern. Zufluchtsorte, Gewaltschutzmaßnahmen o.ä. beziehen sich häufig ausschließlich auf Frauen (und Kinder). Sh. auch 9.
    15. Homosexuelle Männer dürfen nicht Blutspenden. Lesben dagegen schon.
    16. Laut Grundgesetz hat jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Über Väter wird keine Aussage getroffen.
    17. Arbeitsrecht: Das Arbeitsschutzgesetz begünstigt Frauen (z.B. durch niedrigere Lasten, die gehoben werden dürfen).

    Rechtnachteile eines Geschlechte sind leichter zu erkennen und leichter zu beheben, als soziale oder wirtschaftliche Nachteile. Vielleicht findet sich ja doch mal ein Volksvertreter, der die Geschlechtergleichheit ernst nimmt und der Meinung ist, daß Männer dieselben Rechte haben sollten wie Frauen.

    Danke fürs Lesen. 🙂

    • Kann es sein, dass der Anfang dieses Textes, „die Grünen als Partei der Gleichberechtigung wahrgenommen“, zwanzig Jahre alt ist ? Die Grünen verfolgen doch seit Jahrzehnten eine Politik der Frauenprivilegierung und Männerfeindlichkeit, das kann doch niemand verborgen geblieben sein ?

      • Ja, aber wenn man das Selbstverständnis des Grünenpolitikers,der diese Kommentare freischaltet, nicht kennt, dann macht diese Einleitung durchaus Sinn. Denn nicht beachtet und als hater diffamiert zu werden, ist ja quasi das Standardschicksal eines Jeden, der sich für Männer stark macht. Also bleibt man so diplomatisch, wie es die Wahrheit zuläßt.

  6. Art 140 GG, Art 136 WRV:
    (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

    Gilt seit dem 12.12.12 nicht mehr für kleine Jungen.

  7. Pingback: Das männliche Genital ist öffentlich | Lotoskraft

  8. Hallo Herr Dunkel,
    danke für das Engagement. Als Vater von drei Söhnen empfinde ich die fortdauernde Doppelmoral der Grünen besonders perfide. Erst gestern bloggte wieder der neue/alte Parteivorsitzende Özdemir auf seiner FB-Präsenz, dass ‚Gewalt gegen Frauen‘ entgegen getreten werden müsse. Vor dem Hintergrund des ‚Genderstar‘-Beschlusses einmal mehr alles andere als antisexistisch.

    Ich habe ihn daraufhin mal an jene auch durch Grüne gesetzlich legitimierte Gewalt gegen Kinder in Form des Beschneidungsgesetzes erinnert und Ihren Beitrag verlinkt, Herr Dunkel. Er wurde gelöscht.

    Ich bin nach aller Erfahrung mit den Grünen – bzgl Beschneidung insbesondere mit einem Volker Beck – über dieses Ausmaß moralischer Verkommenheit längst nicht mehr überrascht, dafür umso mehr angewidert.

  9. Pingback: Zensierer Kommentar « jungsundmaedchen

    • “[…] nicht freigeschaltet, sondern zensiert worden:[…]” – Welch ein Quatsch ist das denn? Ich habe den Kommentar vorhin erst gesehen und dann natürlich freigeschaltet. Nur, weil ein Kommentar nicht gleich oder überhaupt nicht freigeschaltet wird, ist übrigens keine Zensur. Ich habe auf meinem Blog schon diverse Kommentare nicht freigeschaltet. Ich würde ja auch nicht zulassen, dass mir jemand Hühnerkot in die Garage kippt. 😉

      Also – entspannt bleiben. 🙂

      • Lieber Ulf,

        ich bin beeindruckt von Deiner entspannten Reaktion. Etwas gutes hat Elmars Überreaktion. Nicht nur ich bin auf Dich aufmerksam geworden. Viel Erfolg!

        Ich grübel darüber, wie es Dir in Deiner Partei jetzt so geht. Gegen die Parteirichtung und jetzt auch noch Beifall von der „falschen“ Seite?

  10. Pingback: JAWOs Links am Mittwoch – KW 48/49 in 2015 - NICHT-Feminist

  11. Oh, Hoffnung für die Grünen? Ein kleiner Schimmer wenigstens?
    Da braucht’s aber schon etwas mehr, um meine Stimme wiederzuholen.

  12. Ulf, du hast so Recht. Nur in einem Punkt muss ich die korrigieren: Das sind keine Doppelstandards. Das ist doppelzüngig. Dieser Sündenfall war deshalb einer meiner wesentlichen Gründe, warum ich bei den Grünen ausgetreten bin.

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